Feb
27

Gewährleistung für Internetseiten

Also man stelle sich folgende Situation vor:
Ein Kunde beauftragt eine Agentur mit der Erstellung einer Website. zum Beispiel eine Firmenpräsentation oder einen Onlineshop oder etwas ähnliches. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit, Korrekturschleifen und Tests geht das Projekt online und die Agentur wird für Ihre Arbeit bezahlt.
Ein paar Wochen später gibt es auf einmal einen fiesen Bug in der Seite, zum Beispiel werden Bilder nicht angezeigt oder es gibt einen PHP Fehler oder sowas, und der Kunde ruft wild erzürnt die Agentur an und fordert seine Gewährleistung ein.

Dann setzt sich ein Programmierer ran und sucht nach Fehlern und Ursachen oder wundert sich, wie der Fehler zustande kommt, wo er doch vorher nicht auftrat, und mir nichts dir nichts gehen ein paar Stunden herum, bis man zufällig feststellt, dass ein oder zwei Dateien auf dem Server andere Bearbeitungsdaten haben als der Rest, zufällig auch nur ein paar Tage alt, obwohl man schon ein paar Wochen nicht mehr daran gearbeitet hat.
Das legt natürlich den Schluss nahe, dass da jemand anderes dran war und irgendeinen Bug eingebaut hat. Der Kunde behauptet natürlich steif und fest, dass er nichts gemacht hat, aber weitere Personen mit Zugangsdaten gibt es nicht.

Putt Situation! Wer bezahlt nun den Aufwand für das Bugfixing? Gewährleistungsfall oder Kundenverschulden?
Rechtlich sicher schwierig, allein die Erbringung eines gerichtsfähigen Nachweises ist nicht so einfach. Und auf jeden Fall führt die Sache zum Konflikt in der Geschäftsbeziehung.

Ein Gedankenansatz zur Lösung:
Ist es erst einmal soweit, sicherlich kompliziert. Viel einfacher ist daher ein präventiver Ansatz!
Wie wäre es, auf dem Webserver den Code nur in verschlüsselter Form zu hinterlegen, sodass der Kunde gar nicht die Möglichkeit hat, Änderungen vorzunehmen? Ist sowieso viel sicherer, was Hacker etc. angeht.
Man vereinbart dann mit dem Kunden, dass man den Code sicher für ihn aufbewahrt, und dass die Gewährleistung, sobald der Sourcecode ausgehändigt wird, erlischt. Auf diese Weise ist das Konfliktpotential und Nachweisproblematik in Fehlern schon vor dem Entstehen aus dem Weg geräumt.

Zum Verschlüsseln von PHP Code eignet sich zum Beispiel der Zend Guard, ein Tool, was zur Lizensierung und für Kopierschutz entwickelt wurde. Der Zend Guard ist allerdings kostenpflichtig und liegt bei etwa 1000 EUR jährlich… zum Ausführen der Dateien muss auf dem Webserver die Zend Platform oder der Zend Optimizer installiert sein. Die kostenpflichtige Platform bietet noch einige weitere Features wie Caching oder Debugging, der Optimizer ist kostenlos.
Es kann also zum Beispiel auch eine kostenlose aber verschlüsseltes Software zum Download angeboten werden, die die User herunterladen und ohne weitere Kosten auf Ihrem Webserver installieren können. Sie müssen nur zusätzlich den kostenlosen Optimizer installieren.

2 Gedanken zu „Gewährleistung für Internetseiten

  1. Kirsten Könen

    Ich hab dazu eine Frage:
    Wie sieht es denn generell mit der Gewährleitungs-Pflicht aus? Wenn Arbeiten an einem Internetprojekt abgeschlossen wurden und der Kunde seine Freigabe erteilt hat, ist die Agentur doch eigentlich aus dem Schneider, oder? Wir haben gerade den Fall, dass noch 1 Jahr nach Online-Stellung Fehler gefunden wurden – muss das im Rahmen der Gewährleistung bearbeitet werden?

    Schöne Grüße
    Kirsten

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  2. Panthera-IT

    Kommt drauf an, ob es Tatsächliche Fehler war, von Ihnen oder wie oben geschrieben, von dem Kunde.

    Ich empfehle aber auf jeden Fall es Vertraglich zu regeln, da ich bereits selbst ganze Menge Stunden umsonst gearbeitet habe, weil ich zu blöde war, direkt von Anfang an es nicht zu regeln.

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