Nur noch wenige Tage und alle Onlineshop-Betreiber können aufatmen: Am 1. April tritt die neue Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums in Kraft, die erheblich kürzer als bisherige Vorlagen ausfällt und dem ewigen Hick Hack und Abgemahne zum Thema Widerruf ein Ende bereiten soll.
Einen massgeblichen Beitrag zum Entwurf der neuen Widerrufsbelehrung hat Trusted Shops, der Aussteller des Trusted Shops Gütesiegels, geleistet. Nah dran am Alltag der Shopbetreiber und mit einer eigenen Rechtsabteilung ausgestattet hoffen wir, dass Trusted Shops alle wichtigen Aspekte und vor allem dem Schutz des Shopbetreibers vor Missbrauch des Widerrufsrechtes bedacht hat! Ausserdem ist angeblich geplant, die Belehrung demnächst in Gesetzesform zu fassen, so dass sie von Gerichten nicht mehr angreifbar ist. Mehr dazu kann im Shopbetreiber Blog nachgelesen werden. Dort gibt es auch den neuen Gesetzesentwurf zum Download:
Hier beim Shopbetreiber Blog herunterladen
Das Thema Widerrufsrecht verfolgt den Onlinehändler schon eine ganze Weile. Aus persönlicher Erfahrung weiss ich, dass es oft zu Unstimmigkeiten mit Kunden im Bezug auf den Widerruf kommt, vor allem, wenn eine Benutzung des Kaufgegenstandes zu erkennen ist. Meiner meinung nach ist der Missbrauch auf Kundenseite höher als auf Shopbetreiberseite. In der Praxis sind jedoch die Shopbetreiber die Leidtragenden, die sich sozusagen ständig „mit einem Bein im Gefängnis“ befinden, da sie bisher keine Vorlage hatten, mit der sie sich absichern konnten. Also selbst Merchants mit den besten Absichten und größtem Kundenservice konnten sich nicht 100% absichern. Und die Abmahnenden waren in der Regel Konkurrenten, und nicht geschädigte Verbraucher.
Kunden von Onlineshops kann ich nur raten, die bestellte Ware auch gleich nach Erhalt zu prüfen. Wenn die 14 Tage Widerrufsrecht voll ausgenutzt werden, entsteht dem Shopbetreiber in jedem Fall ein Schaden, der größer ist als nötig. Und das Begutachten der Ware „wie im Laden“ was durch das besondere Widerrufsrecht für Shopbetreiber gewährleistet werden soll, dauert in der Regel auch nur ein paar Minuten. Wird die Bestellung ein – zwei Tage nach Erhalt der Ware widerrufen, wird sich kein seriöser Shopbetreiber querstellen.
Ob das Streitthema Widerrufsrecht mit der neuen Muster-Belehrung ein Ende hat? Ich will es hoffen!